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   BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93   

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https://dejure.org/1996,7318
BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93 (https://dejure.org/1996,7318)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1996 - VI R 72/93 (https://dejure.org/1996,7318)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1996 - VI R 72/93 (https://dejure.org/1996,7318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Büroorganisation im Zusammenhang mit dem Eingang eines fristwahrenden Schriftsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.03.1993 - VI R 20/92

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Im Zulassungsbeschluß hat der Senat auf sein Urteil vom 12. März 1993 VI R 20/92 (BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881) hingewiesen, in welchem die zwischen den Beteiligten hier streitige Frage entschieden wurde, ob Zinszuschüsse auch im Falle der Barlohnumwandlung gemäß § 3 Nr. 68 EStG a. F. steuerfrei sind.

    In der Sache rügen die Kläger unter Berufung auf die Entscheidung in BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881 die Verletzung von § 3 Nr. 68 EStG.

    Zur Rechtsfrage in der Sache selbst hat der Senat mit Urteil in BFHE 171, 62, BStBl II 1993, 881 entschieden, daß der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 68 EStG a. F. nicht entgegenstand, daß der Zinszuschuß auf einer Lohnumwandlungsabrede beruhte.

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei rechtzeitiger Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nicht eine zusätzliche Erkundigungspflicht hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs bei Gericht besteht (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 28. März 1994 2 BvR 814/93, HFR 1995, 39), sofern nicht ein erhöhtes Risiko verspäteter Beförderung besteht (vgl. BVerfG-Beschluß vom 29. Dezember 1994 2 BvR 106/93, NJW 1995, 1210).
  • BAG, 14.07.1994 - 4 AZN 332/94

    Fristenkontrolle mittels der gerichtlichen Eingangsmitteilung

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Diese Anweisung begründete eine Vorlagepflicht nicht nur bei sicherer Kenntnis des Nichteingangs, wie z. B. bei einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung seitens des Gerichts (vgl. zum verspäteten Eingang Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juli 1994 4 AZN 332/94, Der Betrieb -- DB -- 1995, 152), sondern auch in Fällen, in denen der Nichteingang wahrscheinlich ist.
  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Für den Beginn der Zweiwochenfrist kommt es in Fällen wie dem vorliegenden darauf an, ob der Prozeßbevollmächtigte selbst -- und nicht dessen Personal -- erkannt hat oder bei Anwendung der von ihm verständigerweise zu erwartenden Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die einzuhaltende Rechtsmittelfrist versäumt war (BGH in HFR 1981, 37, sowie BGH-Beschluß vom 12. Oktober 1989 I ZB 3/89, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht -- NJW-RR -- 1990, 379).
  • BVerfG, 28.03.1994 - 2 BvR 814/93

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei rechtzeitiger Aufgabe eines Schriftstücks zur Post nicht eine zusätzliche Erkundigungspflicht hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs bei Gericht besteht (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 28. März 1994 2 BvR 814/93, HFR 1995, 39), sofern nicht ein erhöhtes Risiko verspäteter Beförderung besteht (vgl. BVerfG-Beschluß vom 29. Dezember 1994 2 BvR 106/93, NJW 1995, 1210).
  • BFH, 21.10.1994 - VI R 12/94

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 52 Abs. 2j EStG

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Das gilt nach dem BFH-Urteil vom 21. Oktober 1994 VI R 12/94 (BFHE 176, 107, BStBl II 1995, 511) für das Streitjahr ungeachtet der zwischenzeitlich geänderten Gesetzesfassung durch § 52 Abs. 2 Buchst. j EStG (vgl. auch Finanzministerium Niedersachsen, Erlaß vom 8. Juni 1995 S 2332-112-35 1, Deutsches Steuerrecht 1995, 1062).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 128/79

    Erkennen oder Erkennenmüssen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 05.07.1996 - VI R 72/93
    Ungeachtet dessen komme es hinsichtlich der Frist des § 56 Abs. 2 FGO nicht auf das Erkennen oder Erkennenmüssen der Fristversäumung durch eine Angestellte, sondern das des Bevollmächtigten oder der Partei an (Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 21. März 1980 V ZR 128/79, Versicherungsrecht -- VersR -- 1980, 678, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1981, 37).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Damit beruht die Fristversäumung auf einem sog. Büroversehen, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1996 VI R 72/93, BFH/NV 1997, 43).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 10.12

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Anwendungsgebiet; Indikation;

    Zu einer Erkundigung über den rechtzeitigen Eingang der Revisionsschrift bei Gericht, die zu einem früheren Wegfall des Hindernisses geführt hätte, war der Prozessbevollmächtigte mangels besonderer Umstände, die eine mögliche Verfristung hätten nahe legen können, nicht verpflichtet (vgl. Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17 = juris Rn. 4; BFH, Urteil vom 5. Juli 1996 - VI R 72/93 - juris Rn. 15).
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